• Fette Haut

    Eine fette Haut ist meist angeboren und zeigt bereits in jungen Jahren eine Neigung zu Unreinheiten. Sie wirkt immer tranig, schmutzig und ungepflegt. Bereits kurze Zeit nach der Gesichtsreinigung beginnt die Haut zu glänzen, als hätte man pures Öl darüber vergossen. Die fette Haut ist immer auch gleichzeitig feuchtigkeitsarm und neigt zur Fehlbesiedelung.

  • Faltige Haut

    Falten können bereits in jüngeren Jahren auftreten, dann meist lokal begrenzt im Bereich des Augenlides. Sie sind dann meist auf extremen Feuchtigkeitsmangel zurückzuführen. Es gibt Mimikfalten, Expressionsfalten, aktinische Falten und altersbedingte Gesichtsfalten – aufgrund nachlassender Spannkraft der Haut. In allen Fällen gilt es, die Zellregeneration zu aktivieren und die normale Zellabschilferung zu fördern.

  • Ekzematische Haut

    Es liegt entweder eine Erkrankung zugrunde oder die Haut zeigt das Resultat jahrelanger Überbeanspruchung mittels hautschälender Substanzen oder Therapien. Auch ständiger Sonnenstudio-Besuch kann zur Ekzem-Bildung führen. Ekzeme können auch ein unangenehmes Hautgastspiel sein während des Klimakteriums.

  • Empfindliche, nervöse und gereizte Haut

    Dieses Hautbild kann in jeder Altersgruppe auftreten und ist meist erworben. Entweder durch jahrelanges Pflegen mit den falschen Präparaten, nach Cortison- und/oder Antibiotika-Langzeitbehandlung, nach Säurepeelings, Dermabrasion oder Needling. Auch ein Zuviel an Peeling kann die Haut dauerhaft empfindlich machen. Sie juckt, brennt und ist gerötet. Oft verträgt sie keine Pflegepräparate und reagiert sofort.

  • Derbe Raucherhaut

    Nikotin verändert das Hautprofil grundlegend. Sie verliert zusehends an Frische und wirkt grau und schmutzig. Sie ist schlecht durchblutet und grobporig. Die Poren selbst sind häufig übersät mit Komedonen. Auf der Stirn und am Haaransatz können sich vermehrt Milien bilden. Pusteln und Akne-Herde heilen nur sehr schlecht ab. Die Haut ist stumpf, es fehlt der Haut an Feuchtigkeit.

  • Couperose

    Was ist Couperose und wie entsteht sie?

    Couperose beginnt mit wenigen erweiterten Äderchen rund um die Nase, die sich mit der Zeit über das Jochbein und die Wangen ausbreiten. Die einzelnen, bläulich bis rötlich schimmernden Äderchen heißen Teleangiektasien (irreversibel erweiterte Kapillargefäße), die aufgrund einer genetisch bedingten Bindegewebsschwäche auftreten. Das Gesicht ist nicht nur als erste, sondern in den meisten Fällen auch als einzige Hautpartie betroffen. Seltener tritt Couperose auch auf dem Hals oder Dekolleté auf.

    Auslöser von Couperose

    Als Ursache für die Hauterkrankung ist vor allem eine genetische Veranlagung zu nennen. Aber auch Bluthochdruck, Hormonschwankungen, Umwelteinflüsse, wie große Kälte oder Hitze, sowie ein ungesunder Lebensstil (übermäßiger Alkoholkonsum und Nikotin) können erweiterte Gefäße und Rötungen begünstigen. Darüber hinaus gibt es mechanische beziehungsweise chemische Auslöser von Couperose. Dazu zählen: permanente Haarentfernung mittels Wachs oder Emulsionen, chemische Hautbleichung,  Fruchtsäurepeelings, Hautschälungen, längerfristige Kortisonbehandlungen, Abschleifungen, Tätowierungen, Piercings sowie häufiger Kontakt mit Säuren oder Laugen.

  • Die richtige Hautpflege bei Akne

    Die richtige Hautpflege bei Akne: Kosmetik, die wirklich hilft

    Wer an Akne leidet, schämt sich häufig für seine unreine Haut und versucht die unschönen,
    teils eitrigen Pickel und Pusteln mit allen Mitteln loszuwerden.

    Was viele aber nicht wissen, ist, dass die falsche Hautpflege / Kosmetik bei Akne die Symptome der
    Hautkrankheit häufig noch verschlimmert. Um Akne ganzheitlich behandeln zu können, muss zunächst der
    richtige Akne Typ bestimmt werden, bevor die daraufhin empfohlenen Kosmetikprodukte ihre Wirkung entfalten können. Deshalb bietet Chris Farrell Cosmetics nicht nur medizinische Kosmetik nach dem physiologischen Konzept von Chris Farrell an, sondern geht auch den Ursachen des problematischen Hautbildes mittels einer detaillierten Hautdiagnose / Hautanalyse auf den Grund.

    Akne zählt zu den weitverbreitetsten Hauterkrankungen überhaupt

    Während der Pubertät kämpfen fast 90 Prozent der Jugendlichen mit Pickeln, Komedonen (Mitessern) und unreiner Haut. Obwohl bei Mädchen und Jungen gleichermaßen eine Hormonumstellung im Körper für die Hautveränderungen verantwortlich ist – männliche Sexualhormone (Androgene) regen dabei vermehrt die Talgproduktion an – sind Jungen zu einem geringen Prozentanteil von Akne betroffen als Mädchen. Bei ihnen zeigen sich Mitesser und Pickel meist nicht nur im Gesicht und am Hals, sondern auch auf dem Dekolleté, dem Nacken und auf dem Rücken. Schwere Akne Formen sind Akne Inversa, Akne Neonatorum und Akne Fulminans. Hier bilden sich stets schwere Entzündungen und Abszesse, die bleibende Narben hinterlassen. Während Jungen und junge Männer zunächst stärker unter der Akne leiden, kämpfen Frauen statistisch gesehen länger mit unreiner und einer zu eitrigen Entzündungen neigenden Haut.

    Es gibt über 100 verschiedene Formen von Akne. Einige schwere Formen müssen speziell therapiert werden. Deshalb sollten sich Betroffene in professionelle Hände begeben und eine umfassende Hautanalyse durchführen lassen.

  • Hygiene-Verordnung

    Verordnung
    zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
    (Hygiene-Verordnung)

    Vom 9. Januar 2003 (Fn 1)

    Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), geändert durch Gesetz vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2960), in Verbindung mit § 10 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz – ZVO-IfSG – vom 28. November 2000 (GV. NRW. S. 701) (Fn 2) wird verordnet:

    § 1 Geltungsbereich

    § 1
    Geltungsbereich

    Diese Verordnung gilt für berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Krankheitserreger im Sinne von § 2 IfSG, insbesondere Erreger von AIDS, Virushepatitis B und C oder deren toxische Produkte auf Menschen übertragen werden können. Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercing, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden, soweit hierbei Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung am Menschen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können.

    § 2 Pflichten

    § 2
    Pflichten

    (1) Wer Handlungen vornimmt, die mit einer Verletzung der Haut oder Schleimhaut einhergehen, hat vorher seine Hände sorgfältig zu reinigen und diese sowie die zu behandelnden Haut- oder Schleimhautflächen zu desinfizieren. Bei der Ausübung der Tätigkeiten sind Einmalhandschuhe zu tragen. Für jeden neuen Kunden sind neue Einmalhandschuhe zu verwenden.

    (2) Handlungen, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, sind mit sterilen Geräten, Werkzeugen oder Gegenständen vorzunehmen. Sterile Einmalmaterialien dürfen nach dem ersten Gebrauch nicht wieder verwendet werden. Mehrfach verwendbare Geräte, Werkzeuge und Gegenstände, die für eine Handlung nach Satz 1 bestimmt sind, sind nach jedem Gebrauch zunächst einer desinfizierenden Reinigung und anschließend einer Heißluft- oder Dampfsterilisation zu unterziehen sowie bis zur nächsten Anwendung steril aufzubewahren.

    Soweit die Handlungen unter Verwendung von Medizinprodukten vorgenommen werden, sind die Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung einzuhalten.

    (3) Mehrfach verwendbare Geräte, Werkzeuge und Gegenstände, deren Benutzung eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht vorsieht, bei deren Anwendung es aber zu einer Verletzung der Haut oder Schleimhaut kommen kann, sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und mindestens an jedem Arbeitstag zu desinfizieren (Kundenschutz). Ist es zu einer unbeabsichtigten Verletzung gekommen, sind sie sofort zu desinfizieren und danach sorgfältig zu reinigen (Eigenschutz und Kundenschutz).

    (4) Der Arbeitsbereich für Tätigkeiten nach § 1 muss geeignet und so beschaffen sein, dass alle Oberflächen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

    (5) Die Arbeitsflächen sind mindestens an jedem Arbeitstag gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

    § 3 Desinfektion

    § 3
    Desinfektion

    Desinfektionen von Händen, Haut, Instrumenten und Flächen sind mit geeigneten Mitteln und Verfahren zur Inaktivierung von Krankheitserregern vorzunehmen, die in der Liste der nach den „Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel“ geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (DGHM-Liste) in jeweils aktueller Fassung aufgeführt sind. Ebenfalls zulässig sind Desinfektionen, die gemäß den in der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren in jeweils aktueller Fassung durchgeführt werden.

    § 4 Sterilisation

    § 4
    Sterilisation

    (1) Vor einer Sterilisation ist eine ausreichende Desinfektion und Reinigung der Instrumente durchzuführen.

    (2) Eine Instrumentensterilisation hat mittels Heißluft- oder Dampfsterilisatoren zu erfolgen. Die Sterilisatoren sind halbjährlich und nach Reparaturen mit Bioindikatoren auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

    § 5 Abfälle

    § 5
    Abfälle

    Verletzungsgefährliche (spitze, scharfe oder zerbrechliche) Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände, die bei Tätigkeiten nach § 1 verwendet worden sind, dürfen, auch wenn sie desinfiziert worden sind, nur in einer Verpackung, die eine Verletzungsgefahr ausschließt, in den Abfall gegeben werden. Im Übrigen bleiben abfallrechtliche Regelungen unberührt.

    § 6 Überwachung

    § 6
    Überwachung

    Die unteren Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung dieser Verordnung.

    § 16 Abs. 2 IfSG gilt entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 GG) wird insoweit eingeschränkt.

    § 7 In-Kraft-Treten

    § 7
    In-Kraft-Treten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft (Fn 3). Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) vom 10. Mai 1988 (GV. NRW. S. 210), geändert durch Verordnung vom 6. September 1994 (GV. NRW. S. 728), außer Kraft.

    § 8 (Fn 4) Berichtspflicht

    § 8 (Fn 4)
    Berichtspflicht

    Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die Auswirkungen der Verordnung.

    Die Ministerin
    für Gesundheit, Soziales,
    Frauen und Familie
    des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Behandeln Sie Nagelpilz

    Behandeln Sie Nagelpilz bevor Hautpilz entsteht.

    Nagelpilz -infektion ist ein kosmetisches Problem. Bleiben sie unbehandelt,droht Ihnen im schlimmsten Fall ein vollständiger Verlust des betroffenen Nagels. Eine sofortige Behandlung ist außerdem wichtig, um einen Übergriff des Nagelpilzes auf Ihre Haut und somit Hautpilz zu vermeiden. Und das am besten mit den speziell gegen Nagelpilz entwickelten Produkt aus der Serie peclavus PODOmed.